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Ablauf

Erstgespräch

Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir uns persönlich kennenlernen. Dabei können Sie Ihr Therapieanliegen schildern, es findet eine erste diagnostische Einschätzung statt und wir klären gemeinsam, ob eine ambulante Psychotherapie hilfreich für Sie sein kann. Wir besprechen die organisatorischen Rahmenbedingungen einer möglichen Therapie und ich beantworte gerne Ihre Fragen dazu.

Probatorische Sitzungen

Im Rahmen der ersten etwa fünf Termine, der sogenannten probatorischen Sitzungen, beschäftigen wir uns unter anderem mit einer differenzierteren diagnostischen Einordnung Ihrer Beschwerden, erarbeiten ein klareres Bild Ihrer Ziele und entwickeln einen Plan für das weitere Vorgehen. Sie treffen eine Entscheidung, ob eine weitere Zusammenarbeit passend oder ob ein anderes Angebot hilfreicher für Sie ist.

Therapiebeantragung

Nach den probatorischen Sitzungen folgt dann die Beantragung weiterer Therapiesitzungen bei Ihrem Kostenträger.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle erstattet. Beachten Sie bitte: Je nach gewählter Versicherung bzw. gewähltem Versicherungstarif kann es vorkommen, dass die entstehenden Kosten für eine Therapiesitzung nicht in voller Höhe erstattet werden und Sie somit einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Ebenso kann es Unterschiede darin geben, in welcher Anzahl die Therapiesitzungen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich deshalb bereits vorab bei Ihrer Versicherung und der Beihilfestelle über die Kostenübernahme und erfragen Sie, welche Unterlagen gegebenenfalls im Rahmen der Antragstellung erforderlich sind. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.

Selbstzahlende

Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Die Kosten richten sich in diesem Fall ebenfalls nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)

Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) erfolgen. Hierzu muss unter anderem nachgewiesen werden, dass trotz gegebener Dringlichkeit und intensiver Suche kein Therapieplatz bei Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung innerhalb einer zumutbaren Zeit gefunden werden konnte. Gerne gebe ich Ihnen hierzu weitere Informationen.

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